zu Ansprechpartnern und Unterstützungsangeboten, insbesondere zu wichtigen Anlauf- und Beratungsstellen.
Im Einzelnen siehe unter Ansprechpartner, Adressen.
- Übersicht zu Jugendämtern in Bayern:
www.stmas.bayern.de/familie/beratung/jugendamt/ sowie unter www.blja.bayern.de/adressen/jugendaemter/
Jugendämter tragen in der Kinder- und Jugendhilfe die Gesamt-, Planungs- und Steuerungsverantwortung. In Bayern planen und koordinieren 96 Jugendämter alle Angebote der Kinder- und Jugendhilfe. Sie sind in erster Linie Dienstleister für Familien und junge Menschen (Stärkung elterlicher Kompetenzen sowie der Befähigung junger Menschen auf ihrem Weg zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten). Wichtige Aufgabe ist ferner die Sicherstellung des Kindeswohls (Ausübung des staatlichen Wächteramtes). Dort werden deshalb insbesondere auch die fachliche Kompetenz und das spezifische Wissen vorgehalten, um Kindeswohlgefährdungen abzuklären und mit Problematiken wie Gewalt umzugehen. Bei der Aufgabenerfüllung werden die Jugendämter maßgeblich von den Einrichtungen und Diensten der freien Jugendhilfeträger unterstützt.
- Infos sowie Übersicht zu KoKis in Bayern: www.koki.bayern.de.
Wichtige Anlaufstellen im Bereich des präventiven Kinderschutzes sind die Koordinierenden Kinderschutzstellen (KoKi-Netzwerk Frühe Kindheit), die in Bayern flächendeckend etabliert sind. Zielgruppen der KoKi sind insbesondere Familien mit Säuglingen und Kleinkindern, die gezielter und qualifizierter Unterstützung bedürfen. Wesentliche Aufgabe der KoKi ist die systematische Vernetzung der regionalen Angebote Früher Hilfen zur Stärkung elterlicher Erziehungskompetenzen bei familiären Belastungssituationen. Sie organisieren, koordinieren und pflegen das „Netzwerk frühe Kindheit“ vor Ort und helfen Eltern bei der Suche nach der richtigen Hilfe. Durch Unterstützung aus dem interdisziplinären Netzwerk sollen elterliche Kompetenzen gestärkt und so Überforderungssituationen vermieden werden, die zu Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern führen können.
- Kinderschutzambulanz: www.stmas.bayern.de/jugend/kinderschutz/ambulanz bzw. www.rechtsmedizin.med.uni-muenchen.de/kinderschutzambulanz
Kinderschutzambulanz am Institut für Rechtsmedizin der LMU München: Bayernweiter Ansprechpartner bei Fragen zum Erkennen von Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Zudem kostenlose Untersuchung sowie Dokumentation von Verletzungen; ggf. Sicherung von Beweismitteln und Spuren einer Misshandlung. - Erziehungsberatungsstellen: www.erziehungsberatung.bayern.de bzw. www.lag-bayern.de.
Familien in Bayern steht ein flächendeckendes Netz von rund 180 Erziehungsberatungsstellen kostenfrei zur Verfügung. Sie unterstützen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte in Belastungssituationen bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrundeliegenden Faktoren. Neben psychologischer Diagnostik bieten die multidisziplinären Teams qualifizierte Beratung und Unterstützung sowie therapeutische Leistungen für Familien sowie Eltern und Kinder einzeln und in Gruppen an,
z. B.:
- bei Fragen der kindlichen Entwicklung von Geburt bis ins junge Erwachsenenalter
- bei allen Fragen der Erziehung
- bei familiären Beziehungsproblemen
- bei Trennung- und Scheidung
- bei Gewalt im sozialen Nahraum, insbesondere bei Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.
- Virtuelle Beratung (Trägerschaft der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung, bke): www.bke-beratung.de, www.bke-jugendberatung.de, www.bke-elternberatung.de
Das Angebot der Erziehungsberatungsstellen wird ergänzt durch die Erziehungsberatung im Netz in der Trägerschaft der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke). Seit dem 01.01.2005 wird das gemeinsame Länderprojekt „Virtuelle Beratungsstelle - Erziehungsberatung im Internet“ im Regelbetrieb durchgeführt.
In der virtuellen Beratungsstelle beraten die Fachkräfte der Erziehungsberatungsstellen Eltern, Kinder und Jugendliche online per E-Mail, aber auch in Chats und Foren zu spezifischen Fragen.
Weitere virtuelle Angebote siehe Liste im Anhang des Ärzteleitfadens (Kapitel 6).
- kibs - Kontakt-, Informations- und Beratungsstelle für männliche Opfer sexueller Gewalt des Kinderschutz e. V.: www.kibs.de:
„kibs“ ist bayernweiter Ansprechpartner für Jungen und junge Männer (bis 27 Jahre), die Opfer sexueller Gewalt geworden sind. Angebote werden auch für Angehörige und Bezugspersonen von Betroffenen sowie für Fachkräfte vorgehalten. Die Beratung kann auch online und anonym erfolgen. „kibs“ arbeitet eng mit den bayerischen Erziehungsberatungsstellen zusammen.
- Differenzierte ambulante, teilstationäre und stationäre Angebote der Kinder- und Jugendhilfe. Zur Unterstützung von Familien und insbesondere von Kindern und Jugendlichen gibt es weitere zahlreiche und differenzierte ambulante sowie (teil-)stationäre Angebote. Inobhutnahmestellen bzw. Kinderschutzstellen nehmen in Krisensituationen Kinder und Jugendliche bis zur Abklärung des weiteren Hilfebedarfs vorläufig auf.
Die regionalen Angebote können bei den jeweils zuständigen Jugendämtern vor Ort erfragt werden.
- Kinderschutzbund Ortsverband München e. V.: www.kinderschutzbund-muenchen.de. Ferner kids-hotline - Onlineberatung für junge Menschen bis 21 Jahre: https://kids-hotline.de.
- Traumaambulanzen: Das Zentrum Bayern Familie und Soziales hat für Kinder und Jugendliche, die Opfer von Gewalttaten geworden sind, Traumaambulanzen in Zusammenarbeit mit psychiatrischen Kliniken in ganz Bayern eingerichtet (vgl. Leitfaden 2009 ZBFS, www.zbfs.bayern.de/imperia/md/content/blvf/oeg/leitfaden_traumaambulanz.pdf
Die bayerische Versorgungsverwaltung hat in Zusammenarbeit mit psychiatrischen Kliniken in allen Regierungsbezirken Bayerns zum 1. Januar 2010 das Projekt Traumaambulanzen für Kinder und Jugendliche auf den Weg gebracht. Zur Mitwirkung konnten Kliniken, insbesondere der Universitäten München und Würzburg sowie der bayerischen Bezirke, gewonnen werden, die besondere Akzeptanz in der Bevölkerung und bei Verbandsorganisationen genießen. Hierdurch ist eine sehr gute Qualität und großes Engagement der durchweg mit Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten arbeitenden Einrichtungen gesichert. Auch die ständige Fort- und Weiterbildung ist gewährleistet. Die Behandlung richtet sich nach den Leitlinien zu Diagnostik und Therapie von psychischen Störungen im Säuglings-, Kindes- und Jugendalter.
Gerade bei Kindern und Jugendlichen mit Gewalterfahrung spielt es hinsichtlich der Folgen einer psychischen Traumatisierung eine wesentliche Rolle, ob sie sich mitteilen und therapeutische Hilfe suchen können. Ziel ist, das psychotherapeutische Diagnose- und Behandlungsangebot für diesen Personenkreis zu verbessern und rasch und kompetent zu helfen, damit Traumatisierungen gar nicht erst entstehen bzw. sich nicht verfestigen. Die Opfer können sich ohne bürokratische Hemmnisse direkt an die Einrichtungen wenden und das psychotherapeutische Angebot in Anspruch nehmen. Für Kinder und Jugendliche, die Opfer von Gewalttaten geworden sind, wurden in Bayern sogenannte Traumaambulanzen in Zusammenarbeit mit psychiatrischen Kliniken eingerichtet. Dort sollen die Gewaltopfer rasche und kompetente Hilfe und Begleitung erfahren. Informationen über die Grundvoraussetzungen des Anspruchs auf Beschädigtenversorgung, über die Traumaambulanzen und das Verfahren zwischen dem Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) und Traumaambulanz können der Publikation „Leitfaden Traumaambulanzen für Opfer von Gewalttaten im Kindes- und Jugendalter“ entnommen werden (www.zbfs.bayern.de/oeg/oeg-traumaambulanz.html).